Allgemeine Knopfbetätigungsbedingungen
AGB
Fassung: 16. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln wirtschaftlich kleine, verwaltungssprachlich jedoch vollständig ausermittelte Vorgänge: das kostenpflichtige Drücken eines roten Internetknopfes sowie den gesondert kostenpflichtigen Prüfversuch an einer zwölfstelligen Verschlusssache.
Vor Betätigung zur Kenntnis nehmen
§ 1
Geltungsbereich, Aktenführungszuständigkeit
Diese AGB gelten für Verträge über das digitale Angebot „Only a Button“ auf onlyabutton.de und onlyabutton.com zwischen Patrick Brockhaus, handelnd unter „Only a Button“, und der bestellenden Person.
Abweichende Bedingungen der bestellenden Person gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Verbraucherrecht haben Vorrang.
§ 2
Teilnahme- und Geschäftsfähigkeitsvermerk
Bestellen dürfen volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Minderjährige dürfen den Vorgang nur mit wirksamer Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung auslösen. Der Knopf prüft das Alter nicht; das Gesetz tut es im Streitfall gleichwohl.
§ 3
Gegenstand der kostenpflichtigen Amtshandlungsattrappe
Beim Knopfdruck ist Vertragsgegenstand ein einmaliges digitales Unterhaltungserlebnis. Nach bestätigter Zahlung wird ein Knopfdruck registriert und eine individuell bezeichnete, rein digitale Urkunde mit eigenständigem Aktenzeichen bereitgestellt.
Beim Zahlenschloss ist Vertragsgegenstand ausschließlich die einmalige technische Prüfung genau der vor dem Checkout eingegebenen zwölfstelligen Kombination. Das Ergebnis lautet entweder angenommen oder abgelehnt. Der Prüfversuch erzeugt weder einen Knopfdruck noch eine Urkunde oder ein öffentliches Aktenzeichen. Eine körperliche Ware wird in keinem Fall versandt.
- Die Urkunde ist kein behördliches Dokument und entfaltet keinerlei amtliche, notarielle oder beweisrechtliche Wirkung.
- Aktenzeichen, Prüfziffern, Stempel und sonstige Amtsanmutungen sind Bestandteile der Inszenierung.
- Eine bestimmte gestalterische Ausführung oder ein wirtschaftlicher Wert wird nicht geschuldet.
§ 4
Vertragsschluss und Ende der bloßen Versuchung
Das Drücken des roten Knopfes oder die Beantragung eines Schloss-Prüfversuchs öffnet zunächst lediglich den von Stripe bereitgestellten Checkout und stellt noch keine zahlungspflichtige Bestellung dar. Erst die dortige, eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnete Bestätigung ist das verbindliche Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Annahme der Zahlung und Bereitstellung des jeweiligen digitalen Ergebnisses zustande.
Eingabefehler können vor der Zahlungsbestätigung mit den Checkout-Funktionen berichtigt oder durch Abbruch des Vorgangs folgenlos beendet werden. Die für den Checkout angezeigte Sprache ist Vertragssprache.
§ 5
Entgeltfestsetzungs- und Zahlungsabwicklungsvermerk
Es gilt der im Checkout unmittelbar vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Steuern. Die Zahlung erfolgt über Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Gutscheine, Naturalien und mündlich zugesagte Knopfkontingente werden nicht angenommen.
Jeder Schloss-Prüfversuch ist ein selbstständiger Einzelvorgang und wird gesondert mit dem im Checkout ausgewiesenen Betrag, regelmäßig 1 €, berechnet. Das Entgelt wird für die ordnungsgemäße Prüfung geschuldet und begründet weder eine Zusage, dass die Kombination richtig ist, noch ein Recht auf beliebig viele weitere Eingaben.
§ 6
Sofortige digitale Bereitstellung
Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich unverzüglich nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung. Kurze Verzögerungen bei Zahlungsdienst, Webhook-Zustellung oder Datenbankverarbeitung sind technisch möglich und begründen nicht ohne Weiteres eine endgültige Nichtbereitstellung. Die bestellende Person benötigt einen aktuellen Browser und eine Internetverbindung.
Die Urkunde kann als PNG abgerufen und über die öffentliche Urkundenadresse erneut angezeigt werden. Für die dauerhafte eigene Archivierung ist die bestellende Person nach Bereitstellung selbst zuständig.
Das Ergebnis eines Schloss-Prüfversuchs wird nach der Rückkehr von Stripe unmittelbar im Zahlenschloss angezeigt. Die vorübergehende Ergebnisberechtigung ist technisch an denselben Browser gebunden und für eine kurzfristige Anzeige bestimmt.
Für erfolgreich bezahlte Vorgänge wird über Stripe eine elektronische Rechnungs- und Vertragsbestätigung an die im Checkout angegebene E-Mail-Adresse bereitgestellt. Sie dokumentiert den Vertragsgegenstand sowie die im Checkout erklärte Zustimmung zur sofortigen Ausführung und die bestätigte Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts.
§ 7
Aktenzeichen und ordnungsgemäße Zuordnung
Jeder erfolgreich bezahlte Einzelvorgang erhält ein gesondertes öffentliches Aktenzeichen. Es dient ausschließlich der eindeutigen Zuordnung und dem erneuten Abruf der zugehörigen digitalen Urkunde.
Das Aktenzeichen ist kein Zahlungsmittel, kein handelbares Wertpapier und kein Leistungsversprechen über den in § 3 beschriebenen Vertragsgegenstand hinaus. Eine anderslautende behördliche Vermutung wird nicht eröffnet.
§ 8
Freiwillige Eintragung in das öffentliche Schwächeregister
Anzeigename und Stadt können freiwillig ergänzt werden. Die Eingaben werden zusammen mit Urkundenmerkmalen öffentlich dargestellt. Ein Pseudonym darf und sollte verwendet werden. Wer nichts einträgt, erhält die geschuldete Urkunde trotzdem.
Unzulässig sind rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Einträge. Solche Einträge dürfen entfernt, gekürzt oder technisch gesperrt werden.
§ 9
Nutzungsbefugnis an der Urkunde
Mit Bereitstellung wird ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die konkrete Urkunde für private Zwecke zu speichern, zu vervielfältigen und in sozialen Netzwerken zu teilen. Marken, Quellcode, Gestaltungssystem und sonstige Bestandteile des Angebots dürfen hieraus nicht übernommen oder als eigene amtliche Leistung ausgegeben werden.
§ 10
Widerrufsbelehrung und vorzeitiges Erlöschen
Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Post an die in § 1 bezeichnete Person und Anschrift.
Im Widerrufsfall werden erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung, grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel zurückgezahlt.
Besonderheit bei sofort bereitgestellten digitalen Inhalten
Das Widerrufsrecht erlischt bei nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn ausdrücklich zugestimmt wurde, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, die Kenntnis vom hierdurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts bestätigt wurde und eine Vertragsbestätigung nach Maßgabe des Gesetzes bereitgestellt worden ist. Diese Erklärungen werden vor Zahlung im Checkout eingeholt. Ohne wirksames Erlöschen bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bestehen.
Muster-Widerrufsformular (freiwillig verwendbar)
An: Patrick Brockhaus, Ladungsfähige Geschäftsanschrift folgt, hello@onlyabutton.com
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung des digitalen Knopf-Erlebnisses beziehungsweise des Schloss-Prüfversuchs. Bestellt am: __ / Name: __ / Anschrift: __ / Datum: __
§ 11
Gesetzliche Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere die §§ 327 ff. BGB. Bei einer nicht bereitgestellten oder technisch mangelhaften Urkunde beziehungsweise einem nach bestätigter Zahlung nicht angezeigten Prüfergebnis kann unter Angabe des Zahlungszeitpunkts oder der Stripe-Belegnummer an die Kontaktadresse aus § 1 eine Prüfung und, soweit geschuldet, Nacherfüllung verlangt werden.
§ 12
Haftungszuordnungsbescheid
Unbeschränkt gehaftet wird für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Mängelrechte werden hierdurch nicht verkürzt.
§ 13
Schluss-, Rechtswahl- und Schlichtungsvermerk
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie nicht den Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Für jeden Kauf gilt die beim Vertragsschluss bereitgestellte Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Einzelvorgänge.
Rechts- und Vertragskontakt: hello@onlyabutton.com